Der traditionelle Mechanismus, um bestehende Tarifverträge allgemein verbindlich zu machen, unterliegt einer Reihe von Bedingungen. Dazu gehört, dass die zu verlängernde Vereinbarung mindestens 50 % der Beschäftigten in der Branche umfassen sollte und dass sowohl die Arbeitgeber als auch die Gewerkschaft ihre Verlängerung über die direkt abgedeckten hinaus fordern sollten. Da die Verhandlungsabdeckung sinkt (siehe unten), ist dieser Mechanismus weniger verbreitet. Im Sommer 2019 gab die Website des Arbeitsministeriums (BMAS) an, dass zu diesem Zeitpunkt nur 443 (0,6%) von den rund 73.000 registrierten Tarifverträgen, die ein breites Spektrum anderer Fragen als der Entlohnung abdecken, waren derzeit allgemein verbindlich[5] und dass die Liste der allgemein verbindlichen Vereinbarungen überarbeitet wurde. Die Einführung einer neuen Öffnungsklausel in die nationale Lohnrahmenvereinbarung der westdeutschen chemischen Industrie im Juni 1997 (DE9706216F) geht noch einen Schritt weiter. Zum ersten Mal wurde eine allgemeine Öffnungsklausel für Löhne vereinbart, die nicht eng mit einem möglichen Konkurs des Unternehmens verbunden ist, sondern auch zur Vermeidung von Entlassungen oder zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eingesetzt werden kann. Nach der neuen Öffnungsklausel können Unternehmen den tariflichen Lohn innerhalb eines begrenzten Zeitraums um bis zu 10 % senken. Inzwischen hat der Chemie-Deal bereits seinen ersten Nachahmer in der ostdeutschen Bauindustrie gefunden, wo im Juli 1997 eine ähnliche Öffnungsklausel geschlossen wurde (DE9707126N). Dieser Abwärtstrend ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass Arbeitgeber die Arbeitgeberverbände verlassen oder alternativ in ihnen bleiben, ohne an die von ihnen unterzeichneten Vereinbarungen gebunden zu sein (sogenannte OT-Mitgliedschaft), sowie darauf, dass neue Unternehmen entstehen und bestehende verschwinden. (Neue Unternehmen sind seltener an Vereinbarungen auf Branchenebene gebunden als bestehende.) Der Rückgang der Berichterstattung scheint in Ostdeutschland gestoppt zu haben, wo er seit 2012 weitgehend stabil geblieben ist, aber er hat sich in Westdeutschland fortgesetzt, wo die Gesamtverhandlungsabdeckung 2018 um 4 Prozentpunkte niedriger war als 2012. [7] Eine Mindestlohnkommission, die sich aus Vertretern der Gewerkschaften und Der Arbeitgeber zusammensetzt und externe Experten berät, macht Vorschläge für eine Erhöhung des Satzes unter Berücksichtigung der Erhöhung der kollektiv ausgehandelten Lohnsätze.